Die Begleithundprüfung (BH)
ist zunächst mal eine Basisausbildung zum so genannten »verkehrssicheren
Begleithund.« Sie ist nach dem Team-Test der nächste Schritt in Richtung
aktiver Hundesport.
Das Bestehen dieser Prüfung ist die Voraussetzung für viele verschiedene
Hundesportarten.
Hierzu gehört die Ausbildung zur VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde),
zum Fährtenhund, für Obedience oder für Agility.
Bei dieser Ausbildung wird auf dem Hundeplatz das Gehorsam des Hundes trainiert.
Hier lernt der Hundeführer für jede Situation die richtigen Hörzeichen
wie »Sitz«, »Platz«, »Fuß« einzusetzen. Der
Hund soll dicht bei Fuß gehen, auf Kommando Sitz oder Platz machen, gleichgültig
gegenüber Schüssen sein und alleine unter Ablenkung liegen bleiben.
Ebenso wichtig ist die Sozialverträglichkeit des Hundes gegenüber alltäglichen
Lebenssituationen. Im so genannten »Verkehrsteil« wird der Hund vor Geschäften
angebunden, begegnet Joggern und Radfahrern, und muss sich hier ebenso unbeeindruckt
zeigen wie bei der Arbeit auf dem Hundeplatz.
In der heutigen Zeit wird durch den kritischen Blick der Öffentlichkeit immer
mehr Wert auf guten Grundgehorsam gelegt. Durch Hundeverordnungen und diverse Gesetze
werden Hundehalter immer mehr in die Pflicht genommen. Sie müssen sich sachkundig
und verantwortungsbewusst zeigen.
Daher hat auch die Begleithundprüfung eine Wandlung vollzogen und wurde am 01.01.2002
durch die BH-VT/SK (Begleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkunde) ersetzt.
Für viele Hunde bedeutet eine bestandene Begleithundprüfung heutzutage sehr
oft die einzige Möglichkeit einem per Verordnung verhängten Maulkorb- bzw.
Leinenzwang zu entgehen. Gleichzeitig zeigt der sich Hundehalter durch die bestandene
Prüfung sachkundig, was in einigen Bundesländern Grundvoraussetzung für
die Haltung sog. »Kampfhunde«, »gefährlicher Hunde« bzw.
die 40/20er-Hunde (größer als 40 cm/ schwerer als 20 kg/ in NRW) ist.
Die BH-VT/SK beinhaltet nun also zu den bisherigen Übungsteilen auf dem Hundeplatz
und dem Verkehrsteil einen Sachkundetest, den der Hundehalter schriftlich vor der eigentlichen
Prüfung abzulegen hat. Erst nach Bestehen dieses schriftlichen Teils darf der
Hundehalter mit seinem Hund zur Prüfung antreten.
Die Schussabgabe, bisher fester Bestandteil
der BH-VT/SK fällt seit dem 01.04.2004 weg. (Das kommt schussunsicheren Hunden
entgegen, die bis dato nur die sog. BH-A-VT/SK machen konnten, die aber nicht als Ausbildekennzeichen
für Fährtenhunde galt.) Für Hunde, die im VPG-Sport arbeiten, bleibt
die Schussabgabe weiterhin erhalten
Übungsteile der Begleithundprüfung
Unabhängig von Größe oder Rasse erlernt der Hund ruhig und freudig
an der Leine »bei Fuß« neben seinem Hundeführer zu gehen. Später
läuft er frei (ohne Leine) »bei Fuß« neben seinem Hundeführer.
Er lernt, auf das Kommando seines Hundeführers sich hinzusetzen und sitzen zu
bleiben.
Der Hund lernt, auf das Kommando seines Hundeführers sich hinzulegen und liegen
zu bleiben und anschließend auf Zuruf sofort zu kommen und sich vor seinen Hundeführer
zu setzen.
Parallel zur Platzarbeit werden dem Hundeführer theoretische Grundlagen über
die geschichtliche Entwicklung des Hundes vermittelt. Er lernt etwas über die
Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes. Anatomiegrundkenntnisse und Erste Hilfe
beim Hund, die Sinne des Hundes, Grundwissen vom Wesen und Verhalten des Hundes und
seiner Körpersprache gehören ebenso zu den theoretischen Grundlagen.
Nicht zuletzt werden Informationen zu Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen über
das Halten von Hunden vermittelt.
Haben Hund und Hundeführer ausreichende Kenntnisse erlernt, können sie das
Erlernte einem Prüfer des Deutschen Sporthund Verbandes vorführen und legen
damit die Prüfung zum »verkehrssicheren Begleithund« ab.
|