Kategorien
Für Hunde, die in den nachstehenden
Kategorien gemeldet werden, ist der Nachweis der Größe durch Eintragung
in den Leistungsnachweis oder Vorlage des Messprotokolls zu erbringen. Diese Eintragung
darf nicht älter als Dezember 2000 sein. Berechtigung zur Messung haben die VDH
Agility Leistungsrichter. Messungen müssen mit Körmaß vorgenommen werden.
Messungen von Zuchtrichtern werden dann in den Leistungsnachweis übernommen, wenn
sie im Zusammenhang mit Zuchtschauen/Zuchtprüfungen erfolgten und entsprechend
in die Ahnentafel des Hundes eingetragen wurden. Grundsätzlich gilt, Messergebnisse
sind nur dann anzuerkennen, wenn der Hund bei der Messung 18 Monate alt war. Bestandsschutz
wird für die Hunde gewährt, die bereits im Jahr 2001 in Agility starteten
und entsprechend auch mit jüngerem Lebensalter vermessen wurden.
Drei Größenklassen sind vorgegeben:
Small (S) = kleiner als 35 cm Widerristhöhe
Medium (M) = ab 35 cm und kleiner als 43 cm Widerristhöhe
Large (L) = ab 43 cm Widerristhöhe
Teilnahmevoraussetzungen
Das Team (Hundeführer/Hund) ist teilnahmeberechtigt wenn:
-
Der Hund identifizierbar ist
(Tätowierung oder Chip)
-
der Nachweis über die erfolgreich
abgelegte VDH Begleithundprüfung bzw. Begleithundprüfung Agility/VT innerhalb
einer termingeschützten Veranstaltung eines prüfungsberechtigten VDH
Mitgliedsvereines (uneingeschränkt: SV, dhv, ADRK, DV, RZVH, PSK, BK, IBC,
KfT, DBC, DMC) (ausschließlich Agility Leistungsrichter, CfBH, DKBS, CBP,
VDP VDH anerkannte Leistungsrichter);
-
der Eigentümer und Hundeführer
nach weislich einem VDH Mitglied angehört;
-
ein gültiger Leistungsnachweis
vorliegt;
-
Ummeldung in eine andere Prüfungsklasse
sind der Meldestelle bis zum Montag vor der Veranstaltung anzuzeigen;
-
Nachweis der Prüfungsreife
(Start in der gemeldeten Klasse) durch Unterschrift des Übungsleiters/Trainers
auf der Anmeldung zur Prüfung/Wettkampf. Unterschriftsberechtigt ist nur der
Übungsleiter/Trainer des Vereines für den sich der Starter zur Prüfung/zum
Wettkampf angemeldet hat. Bei ungerechtfertigter Verweigerung der vorgenannten
Bestätigung kann der betreffende Hundeführer die nächsthöhere
Instanz zur Klärung einschalten.
Start von ausländischen
Sportlern
-
Hunde, die ständig im ausländischen
Besitz stehen und in Deutschland eine Prüfung ablegen, brauchen bei Vorlage
des ausländischen Leistungsnachweises keine VDH Begleithundprüfung nachzuweisen;
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Nachweis der Mitgliedschaft
des Eigentümers und Hundeführers zu einem der FCI angeschlossenen Verband;
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Nachweis der Startberechtigung
in der gemeldeten Klasse (Leistungsnachweis oder Agility Zertifikat);
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der Hund identifizierbar ist
(Tätowierung oder Chip);
-
Ummeldung in eine andere Prüfungsklasse
sind der Meldestelle bis zum Montag vor der Veranstaltung anzuzeigen.
Grundsätzlich gilt, es dürfen
nur gesund erscheinende Hunde zur Prüfung zugelassen werden.
Vereinsveranstaltungen sind für alle Mitglieder der dem VDH angeschlossenen Vereine/Verbände
offen.
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Punkte besteht keine Startberechtigung in der
Prüfung/dem Wettkampf.
Der Prüfungs- /Wettkampfleiter ist dem Agility-Richter verpflichtet, kein Team
an den Start gehen zu lassen, welches die Startbedingungen nach diesem Regelwerk nicht
erfüllt.
Spezifische Startvoraussetzungen
in den Klassen
Beginner-Klasse
-
Startberechtigt ist nur der
Hund, für den ei' ne bestandene VDH Begleithundprüfung (siehe allgemeine
Bestimmungen) nachgewiesen wird.
Der Start in dieser Klasse liegt im Ermessen des Hundeführers.
-
Der Hund, der mindestens 15
Monate alt ist und bisher nicht in der Prüfungsstufe A 1 startete.
Prüfungsstufe A 1
-
Startberechtigt ist nur der
Hund, für den eine bestandene VDH Begleithundprüfung (siehe allgemeine
Bestimmungen) nachgewiesen wird.
-
Der Hund, der mindestens 18
Monate alt ist.
Prüfungsstufe A 2
-
Startberechtigt ist der Hund,
für den dreimal innerhalb von VDH geschützten Prüfungen/Wettkämpfen
eine Platzierung 1 3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen oder zehn fehlerfreie
vorzügliche Ergebnisse ohne Platzierung unter mindestens zwei verschiedenen
VDH Agility Richtern in der Stufe A 1 nachgewiesen werden.
Ein Abstieg aus der Klasse 2 in die Klasse 1 ist freiwillig. Für einen erneuten
Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen.
Prüfungsstufe A 3
-
Startberechtigt ist der Hund,
für den dreimal innerhalb von VDH geschützten Prüfungen/Wettkämpfen
eine Platzierung 1 3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen oder zehn fehlerfreie
vorzügliche Ergebnisse ohne Platzierung unter mindestens zwei verschiedenen
VDH Agility Richtern in der Stufe A 2 nachgewiesen werden.
Ein Abstieg aus der Klasse 3 in die Klasse 2 ist freiwillig. Für einen erneuten
Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen.
Senioren - Klasse
-
Ein Start in der Senioren Klasse
liegt im Ermessen des Hundeführers, sofern der vorgestellte Hund mindestens
6 Jahre alt ist,
-
ein entsprechender Eintrag "Seniorenklasse
ab:............................im Leistungsnachweis vom entsendenden Verband eingetragen
wurde;
-
nach der Eintragung in die Senioren
Klasse kann der Hund nicht mehr zurück in eine andere Prüfungsstufe.
Jumping
Der Jumping wird in den Prüfungsstufen 1 3 angeboten. Der Start eines Hundes in
der jeweiligen Stufe richtet sich ausschließlich nach seiner Startberechtigung
in den Prüfungsstufen Agility.
Erworbene Ausbildungskennzeichen sind ausschließlich in einen Leistungsnachweis
einzutragen und zwar in den des Vereines/Verbandes, für den der Starter sich zur
Prüfung/zum Wettkampf meldete. In weitere für den Hund erstellte Leistungsnachweise
wird nicht eingetragen und Nachtragungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht
zulässig.
Spiele
Teilnahmeberechtigt sind alle Hunde, welche die Voraussetzungen für den Start
in der Klasse Beginner erfüllen. Das Ergebnis wird in keinen Leistungsnachweis
eingetragen.
Parcoursgestaltung Beginner
und Senioren
Beginner
Der Parcours unterscheidet sich zu dem der Prüfungsstufe A 1 durch eine niedrigere
Sprunghöhe (mindestens 5 bis maximal 10 cm unter der Mindesthöhe der jeweiligen
Kategorie), dem einfacheren Streckenverlauf und der festgelegten Laufgeschwindigkeit.
In diesem Parcours werden der Slalom, die Wippe und der Reifen nicht gestellt.
Eine Eintragung in den Leistungsnachweis erfolgt nicht. Im Gegensatz zu den allgemeinen
Bestimmungen wurde folgendes festgelegt: Am Tag des erstmaligen Starts in der A1
kann das Team zusätzlich vorher in der Beginner-Klasse innerhalb derselben
Veranstaltung starten.
Senioren
Der Parcours unterscheidet sich zu dem der anderen Prüfungsstufen durch eine niedrigere
Sprunghöhe (mindestens 5 bis maximal 10 cm unter der Mindesthöhe der jeweiligen
Kategorie) und der Laufgeschwindigkeit. In diesem Parcours werden der Reifen und der
Slalom nicht gestellt. Die Wand muss für die Kategorien S und M auf 150 cm und
für L auf 170 cm abgesenkt werden. Die Ergebnisse der Senioren Klasse werden in
den Leistungsnachweis eingetragen. Die Senioren Klasse ist auf dem Parcours der A 2
zu laufen.
Disziplinarrecht
Der Prüfungs- /Wettkampfleiter ist für die Gewährleistung von Ordnung
und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Agility-Richter
ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu
unterbrechen oder zu beenden.
Grobe Verstöße des Hundeführers gegen die VDH /FCI Regeln, gegen diese
Rahmenbestimmungen, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten
können zum direkten Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Der amtierende Richter hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands /Vereinsgremien
eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den Beteiligten (Verein, Gruppe, Hundeführer,
Veranstaltungsleitung, Zeugen) eine Stellungnahme angefordert, die dann zum Beschluss
über eine weitergehende Disziplinarstrafe (Verweis, Sperre, Ausschluss auf Zeit
oder Dauer von Veranstaltungen allgemein, Qualifikationen/Meisterschaften insbesondere
oder Ausschluss auf Dauer oder Zeit als Mitglied ) führen kann.
Letztgenannte Ausschlüsse müssen in den satzungsgemäßen Gremien
der Vereine/Verbände beschlossen werden. Der AZG Geschäftsstelle/VDH Agility
Kommission ist auf jeden Fall Mitteilung zu machen.
Bei Ausschluss des Hundeführers aus einem Verein/Verband kann eine Veröffentlichung
im jeweiligen Vereins /Verbandsorgan erfolgen. Das Urteil des Agility Richters ist
unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände
und weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern
auf Regelverstöße des Agility Richters beziehen, ist eine Beschwerde möglich.
Diese Beschwerde ist schriftlich beim zuständigen VDH Mitglied (Verein/Verband)
einzureichen. Sie kann nur über die Prüfungs-/Wettkampfleitung eingereicht
werden und muss vom Beschwerdeführer und dem 1. Vorsitzenden des örtlichen
Vereins (Veranstalter), sowie einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde
muss innerhalb von 8 Tagen nach dem Vorfall (Poststempel) an den zuständigen VDH
Verband/ Verein abgesandt sein. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet
sich kein Anspruch auf Revidierung des Richter Urteils ab.
Siegerehrung
Die Siegerehrung ist der Abschluss einer Prüfung/eines Wettkampfes. Alle Beteiligten,
Agility Richter, Hundeführer und Prüfungs-/Wettkampfleitung haben daran teilzunehmen.
Die Siegerehrung gehört zur Prüfung. Fehlverhalten von Teilnehmern und/oder
deren Hunden kann Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
Modalitäten zu den 5
VDH Qualifikationsläufen zur Agi. -WM
Grundsätzlich ist ein Qualifikationslauf und der Finallauf in einer Halle
durchzuführen.
-
Startberechtigt sind alle Hundeführer
mit ihren Hunden, die die Mitgliedschaft des Eigentümers des Hundes und ihre
eigene zu einem VDH Verein/Verband nachweisen können und die im Besitz eines
gültigen Leistungsnachweises sind;
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die den Nachweis durch Eintrag
in den Leistungsnachweis erbringen, dass das Team innerhalb der Saison (Erstes
Wochenende nach dem VDH Finale und vor dem Meldeschluss für das neue Jahr)
dreimal vorzügliche Leistungen in A 3 für den entsendenden VDH/Verein/Verband
in VDH geschützten Veranstaltungen unter zwei verschiedenen VDH Agility Richtern
erzielte.
-
Teilnehmer der Vorjahres Agi.
-WM sind automatisch qualifiziert.
-
Alle Teams, die am ersten Qualifikationslauf
teilnehmen, verpflichten sich (bis auf die Inanspruchnahme eines Streichergebnisses,
welches weder der Hallenlauf noch das Finale sein darf und bis zum jeweiligen Meldeschluss
über den zuständigen VDH/ Verein/Verband bekannt zu geben ist) unabhängig
von den erlaufenen Punkten in allen Veranstaltungen anzutreten. (Eigene Erkrankung
und/oder die des Hundes ist durch Attest nachzuweisen.)
Für Teams, die sich nicht ordnungsgemäß abmelden, gilt, dass sie
im nächsten Jahr einvernehmlich mit allen entsendenden Verbänden zu keiner
VDH Qualifikation zugelassen werden.
-
Die VDH Agility Kommission beschließt
den Punkteschlüssel, der in den einzelnen Qualifikationen zur Anwendung kommt.
Dieser Schlüssel ist vor dem ersten Qualifikationslauf bekannt zu geben.
Die maximale Anzahl der Teilnehmer,
die zur FC1 Weltmeisterschaft entsandt wird, bestimmen die Mitglieder der VDH Agility
Kommission mehrheitlich am Tag des Finallaufes unter Berücksichtigung der Größe
des Startorfeldes und der gezeigten Leistungen in den VDH Oualifikationen.
Der Mannschaftsführer bestimmt nach dem letzten Training am Austragungsort der
jeweiligen WM, wer als Mannschaftsmitglied und/oder Einzelstarter in den Wettbewerb
geht.
VDH Deutsche Meisterschaft
Zugelassen werden Teams (Hundeführer/ Hund), die über einen VDH Mitgliedsverein/verband
gemeldet werden, unabhängig davon, ob sie einen Hund mit oder ohne anerkannte
Ahnentafel oder einen Mischhund führen, sofern er folgende Leistungsanforderungen
erfüllt:
Das Team hat innerhalb der laufenden Saison (erste Wochenende nach der vorjährigen
VDH Meisterschaft bis zum Meldschluss für das laufende Jahr) unter zwei verschiedenen
VDH Agility Richtern in VDH geschützten Veranstaltungen dreimal die Note Vorzüglich
in der Prüfungsstufe A 3 kombiniert mit den Platzierungen 1 3 nachzuweisen durch
Eintragung der Leistungen im Leistungsnachweis des entsendenden VDH/Vereins/Verbandes.
Dieses Regelwerk wurde auf
Antrag der VDH-Agility-Kommission und Empfehlung der AZG vom VDH-Vorstand beschlossen
und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
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