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Reglements International |
A - Allgemeine Vorschrift Die Landesorganisationen (LAO) haben die nachstehenden Bestimmungen bei offiziellen Wettkämpfen anzuwenden.
B - Agility-Reglement der FCI Präambel Die Disziplin erfordert eine gute Harmonie von Hund und Hundeführer und endet im vorzüglichen Einvernehmen in der Gruppe. Es ist also Voraussetzung, dass die Teilnehmer die elementaren Grundlagen von Erziehung und Gehorsam besitzen. Kategorien
S t r e c k e (Parcours)
Fehler, die den Ausschluss nach sich ziehen |
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Der Ausschluss zieht automatisch die
Disqualifikation des Hundes und das sofortige Verlassen des Parcours nach sich. Die
Disqualifikation ist durch den Prüfungsrichter durch einen Pfeifton etc. klar
anzuzeigen. Alle nicht vorhersehbaren Fälle worden vom Prüfungsrichter entschieden
und sind unwiderrufliche Tatsachenentscheidungen. |
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Fälle von höherer Gewalt |
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Unter Gesamtstrafpunkten ist die Summe der Fehlerpunkte an den Hindernissen, der Verweigerungen auf der Strecke und der Überschreitung der Standardzeit zu verstehen. Aufstieg in die einzelnen Agility-Stufen Platzierung |
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Beispiel bei einer Standardzeit von 60 Sekunden
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Organisation eines Wettbewerbes |
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1 Assistenten des Richters, durch den dem Richter die Möglichkeit gegeben ist, den Hund auf der Strecke ohne Ablenkung, ununterbrochen zu beobachten. Der Richterassistent notiert die vom Richter angegeben Strafpunkte. 2 Zeitnehmer (1 offizielle Zeitnahme und die zweite zur Sicherheit), die mit der korrekten Ausführung vertraut sind. 2 Verantwortliche für die Geräte mit der Aufgabe, die umgefallenen Hindernisse auf ihren Platz zu stellen und den Stofftunnel nach jedem Durchlauf zu spannen. mindestens 2 Sekretäre, um die Resultate auf die Beurteilungsblätter zu übertragen, die Platzierung vorzunehmen und die Leistungshefte auszufüllen. 1 Einlasskontrolle am Ring, zu deren Aufgaben es gehört, die Teilnehmer i n der vorgesehenen Startfolge vorzubereiten und den zügigen Ablauf der Prüfung zu gewährleisten. Eine Mannschaft von 6 Personen ist vorzusehen für das Aufstellen und Versetzen der Hindernisse (Parcoursbau), gemäß der Vorgabe des Prüfungsrichters. |
Allgemeine Bedingungen für
die Zulassung zu den Wettbewerben |
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An den Wettbewerben können teilnehmen: |
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An den Prüfungen können nicht teilnehmen: - trächtige Hündinnen Für alle Hunde, die aus einer Region kommen oder in eine Region gehen, in der Tollwut herrscht, müssen neben dem Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Ausländische Teilnehmer, Hundeführer/ Hund, müssen ihre Zugehörigkeit zu einer durch die FCI anerkannten LAO und ihre Teilnahme an offiziellen Wettbewerben ihres Landes nachweisen. Von den Konkurrenten wird korrekte Kleidung verlangt. Jede tierschutzwidrige Handlung an einem Hund wird strengstens bestraft und hat unabhängig von weiteren Rechtsmitteln, die gegen den Hundeführer eingeleitet werden können, eine sofortige Disqualifikation aus dem Wettbewerb zur Folge. Der ausrichtende Verein entscheidet in eigenem Ermessen über die Zulassung oder Ablehnung von Teilnehmern.
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PRÜFUNGEN/KATEGORIEN & STUFEN |
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Zwei Arten von Wettkämpfen können organisiert worden: 1. offizielle von der FCI anerkannte
Agility-Wettbewerbe Drei Kategorien sind festgelegt: Anmerkung: Hunde sind nur in einer Kategorie startberechtigt. In den Arbeitskategorien S und M ist die gemessene Widerristhöhe durch Eintragung in das Leistungsheft nachzuweisen. Diese Einmessung kann durch einen FCI anerkannten Zucht- oder Agilityrichter erfolgen, der die Eintragung durch seine Unterschrift bestätigt. I. Offizielle durch die FCI anerkannte
»Agility-Prüfungen« Es gibt zwei Offizielle Klassen: |
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Die offiziellen Klassen sind in drei Stufen eingeteilt: Agility (A 1) / Jumping (JP 1) Agility (A 2) / Jumping (JP 2) Agility (A 3) / Jumping (JP 3) Ein Abstieg ist möglich und liegt im Ermessen der LAO. Anmerkung In den Stufen Agility 2 und 3 sind
maximal 4 Kontaktzonen pro Parcours zulässig, die Auswahl der Geräte obliegt
auch hier dem Prüfungsrichter. Die Kontaktzonengeräte dürfen weder am
Start noch am Ziel platziert sein. Der Unterschied zwischen der Agility/Jumping 1, Agility/Jumping 2 und Agility/Jumping 3 besteht in: - der Schwierigkeit des Streckenverlaufes
und seiner Länge In allen Kategorien - S, M oder
L - gelten die gleichen Vorschriften, jedoch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Hindernishöhen und ggf. Sprungtiefen. II. Nicht anerkannte Prüfungen
und Jumping
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C - Agility - Weltmeisterschaft der FCI 1. Organisation Die Landesorganisationen, die sich
um die Ausrichtung einer Weltmeisterschaft bewerben, haben ihren Antrag fünf Jahre
vor dem geplanten Termin, dem Präsidenten der FCI Agility-Kommission einzureichen.
Als Fixdatum für eine Agility-Weltmeisterschaft ist das erste komplette Wochenende
des Monats Oktober vorgesehen. Der Antrag auf Durchführung hat folgende Angaben zu enthalten: - Name der kandidierenden LAO Die FCI-Agility-Weltmeisterschaft ist
die Spitzenveranstaltung im Agilitysport und auch als Gipfeltreffen in diesem Sport
zu bezeichnen. Eine entsprechend hohe Anforderung wird hier an die gastgebende LAO
einer Weltmeisterschaft gestellt, die diese in würdigem Rahmen durchzuführen
hat. Besondere Sorgfalt ist auch der Lautsprecheranlage zu widmen, über die im Gesamtverlauf der Veranstaltung eine Animation zu erfolgen hat, die für den Erfolg der Veranstaltung notwendig ist. Die ausrichtende LAO ist für die gesamte Pressearbeit verantwortlich und hat Kontakte zu Radio, TV und den Print-Medien zu sichern, um der Veranstaltung die entsprechende Publizität zur Förderung dieses Sportes zu geben. Die ausrichtende LAO trägt das gesamte finanzielle Risiko. Gegenüber der FCI ist sie der verantwortliche Ansprechpartner. Sie lädt spätestens 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin die Nationen ein, unter Bekanntgabe des Meldeschlusses und der maximalen Teilnehmerzahl. Die FCI-Agility-Kommission bestimmt einen Verantwortlichen, den sie beauftragt, die Einhaltung des »Lastenheftes« und die Anwendung der gültigen FCI-Agility-Regeln zu überwachen. Er vertritt die Kommission und die Organisatoren haben ihm das Veranstaltungsprogramm vorzulegen. 2. Prüfungen der FCI-Agilitv-Weltmeisterschaft |
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Die Weltmeisterschaft umfasst: |
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Die Strecken umfassen die anerkannten Hindernisse.
Die Summe der Ergebnisse aus beiden Wettbewerben ergibt den Sieger, dem der Titel FCI-Agility-Weltmeister
zuerkannt wird. Im Falle von absoluter Gleichheit im Resultat (Summe aus Zeit und/oder
Fehler) beim Erstplazierten ist hierfür ein dritter Lauf auszutragen.
Jedem teilnehmenden Land ist es gestattet
ein Team zu entsenden, bestehend aus drei Hunden in jeder Kategorie. Die Strecken
umfassen die anerkannten Hindernisse. Die beiden Ergebnisse (Agility und Jumping) der
3 Hunde jeder Mannschaft werden addiert, um so die Siegermannschaft zu ermitteln. Sog. weißer Hund: 3. Anmeldungen
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Die Vorjahresweltmeister (Hundeführer/Hund) im Einzelwettbewerb aller drei Kategorien haben automatisch einen zusätzlichen Platz zur Titelverteidigung, der das Kontingent des betreffenden Landes nicht tangiert. Um als Teilnehmer zur Weltmeisterschaft
entsandt zu werden, ist für den Hund ein Nachweis zu erbringen, dass er in einem
von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen ist und im Agility 2 oder Agility 3 in
einem offiziellen Wettbewerb eine vorzügliche mindestens aber sehr gute Bewertung
erhalten hat. Den LAO ist es unbenommen, weitere Anforderungen in eigenem Ermessen
aufzustellen. Die Landesorganisationen senden innerhalb der Anmeldefrist alle offiziellen
Meldescheine ordnungsgemäß ausgefüllt, unter Eintragung der FCI-Standard-Nr.,
der jeweiligen Rassebezeichnung und unterschrieben an die ausrichtende LAO. Gleichzeitig
benennen sie einen verantwortlichen Mannschaftsführer als alleinigen Ansprechpartner
und Verantwortlichen gegenüber dem Veranstalter. |
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4. Parcoursausstattung |
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10 Stangenhürden (1 ausgefüllte Fläche,
1 durchbrochene Fläche, 1 Fläche mit Bürsten sind erlaubt), 1 Rampe,
1 A-Wand, 1 Wippe, Slalom, 1 Tisch mit der Vorrichtung für elektronische Zeitmessung
auf der Oberfläche, 1 Weitsprung, 1 fester Tunnel und 1 Stofftunnel. |
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5. Tierärztliche Kontrolle 6. Leistungsheft oder Lizenz 7. Prüfungsrichter 8. Ehrengaben |
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Dieses Regelwerk basiert auf den am 23. November 1995 in Mexico durch den FCI-Vorstand genehmigten und auf Vorschlag der FCI-Agillty-Kommission am 13. März 2001 durch den FCI-Vorstand geänderten Bestimmungen und tritt in dieser Fassung ab 1. Januar 2002 in den Mitgliedsländern der FCI in Kraft. -Stand: 09.02.2002- |
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siehe Download |
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überarbeitet 05.03.2007 |
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Agility Seite 2 |